Städt. Kindertageseinrichtungen

Beiträge

Kindertageseinrichtungen in Verl: Die Beiträge

Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in der Stadt Verl besucht, werden Sie in Form des Beitrages an den jeweiligen Kosten beteiligt.
Die Höhe des Beitrages ist abhängig von Ihrem Einkommen sowie dem wöchentlichen Betreuungsumfang Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung.

Werden zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege betreut, so ist nur der höhere der beiden errechneten Beiträge zu leisten.
Wer einen Familienpass hat, erhält bis einschließlich Stufe 4 der Beitragstabelle eine Ermäßigung von 50 Prozent. Der gültige Familienpass muss vorgelegt oder als Kopie den Einkommensunterlagen beigefügt werden.

Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem Fachbereich Jugend der Stadt Verl bitte unverzüglich mitzuteilen.

Die Beiträge werden für ein Kita-Jahr als Monatsbeitrag festgesetzt. Das Kita-Jahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Der Monatsbeitrag ist unabhängig von Schließungszeiten oder einer verspäteten Aufnahme durch die Eingewöhnung für den gesamten Zeitraum zu zahlen.

Die Beiträge stehen als Download auf dieser Seite bereit.

Downloads

Hier finden Sie die Beitragstabelle ab dem 01.08.2024.

Diese verbindliche Erklärung zum beitragsrelevanten Einkommen ist zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ebenso wie für die Gewährung von Kindertagespflege zwingend erforderlich.

In diesem Merkblatt finden Sie Informationen zur Höhe des zu leistenden Beitrages zur Kindertagespflege und zur Kindertageseinrichtung, zur Berechnung des Einkommens und vieles mehr.

Einzugsermächtigung im SEPA-Verfahren (SEPA-Lastschriftmandat) der Stadtkasse Verl