Städt. Kindertageseinrichtungen
in der Stadt Verl

Fragen und Antworten

Sie möchten Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung unterbringen? Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Orientierung:

Die Kindertageseinrichtungen unterscheiden sich z. B. in der Konzeption, der Ausrichtung, der pädagogischen Arbeit, in der räumlichen Ausstattung und vielem mehr.

Vereinbaren Sie gern einen Termin vor Ort, um sich über alles Wissenswerte zu informieren.

Bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsangebot vor Ort unterstützt Sie das Portal LITTLE BIRD unter portal.little-bird.de/Suche/Verl.
Über das Portal können Sie nicht nur einen Kitaplatz finden, sondern Ihr Kind auch elektronisch für einen Betreuungsplatz anmelden.

Selbstverständlich bleibt die persönliche Anmeldung weiterhin möglich. LITTLE BIRD ersetzt außerdem nicht die persönliche Vorstellung in Ihrer ausgewählten Kindertageseinrichtung.

In der Stadt Verl finden für alle Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das kommende Kita-Jahr bis 31.12. statt.

In der Regel beginnt das Kita-Jahr am 1. August jeden Jahres. Das Jugendamt ist auch bei der Vermittlung eines Kitaplatzes im laufenden Jahr behilflich, wenn ein dringender Bedarf besteht.

Nach vorheriger Terminabsprache können auch zu anderen Zeiten Kinder angemeldet werden, wenn Plätze bisher nicht besetzt wurden oder z. B. durch den Umzug einer Familie Plätze frei wurden.

Da die Elternzeit der Familien sehr individuell endet, ist es wichtig, diese Zeiten/Termine der Einrichtungen für einen möglichen Wiedereinstieg in den Beruf bereits im Vorfeld zu bedenken!

Mehr Informationen finden Sie hier: Beiträge

Zu Ihrem individuellen Beitrag können Sie sich außerdem gern bei der Stadt Verl beraten lassen.

Grundlagen: 

  • Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf und Betreuungsumfang schriftlich angezeigt haben. 
  • Mit der Vergabe der Priorität entscheiden sich die Eltern für die von ihnen favorisierte Kita. Daraus lässt sich jedoch kein Anspruch ableiten. 

 

Aufnahmekriterien der städtischen Kindertageseinrichtungen: 

1. Rechtsanspruch 

Kinder mit Rechtsanspruch im Stadtgebiet von Verl 

2. Persönliche Notlage 

Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlage gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden, sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Fachbereich Jugend. 

3. Berufstätigkeit 

Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen, beziehungswiese dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Wenn Eltern 45-Stunden buchen wollen, muss eine Arbeitsbescheinigung vorgelegt werden. Dies gilt ebenfalls für 35-Stunden im U3-Bereich. 

a) Alleinerziehende Berufstätige/Auszubildende haben Priorität 

b) Beide Sorgeberechtigte berufstätig oder in der Ausbildung 

c) Ein Sorgeberechtigter berufstätig oder in der Ausbildung, ein Sorgeberechtigter in Elternzeit 

d) Ein Sorgeberechtigter berufstätig oder in der Ausbildung, ein/e sorgeberechtigte/r Hausfrau/Hausmann 

4. Geschwisterkinder 

Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung. 

5. Alter des Kindes 

Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum. 

6. Ortzugehörigkeit nach Kitabezirken 

Kinder, die keinen Kita-Platz in der Wunschkita erhalten, bekommen vom Fachbereich Jugend mögliche Betreuungsangebote in weiteren Kitas der Stadt Verl schriftlich zugesendet. 

Ihre Fragen wurden nicht beantwortet?

Service und Bürgernähe liegen der Stadt Verl sehr am Herzen.
Bitte fragen Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner direkt im Rathaus.

Vorstellung der drei städtischen Einrichtungen

Ansprechpartnerin im Rathaus

Katharina Klau
Fachbereich Jugend

Stadt Verl
Rathaus
Raum 012
Paderborner Str. 5
33415 Verl

Telefon: 05246 / 961-264

Montag – Mittwoch
08:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 16:30 Uhr

Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:30 Uhr

Freitag
08:00 – 12:30 Uhr

Samstag & Sonntag
geschlossen

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